Wenn du eine Gasanlage in deinem Wohnwagen oder Wohnmobil hast, muss diese regelmäßig gewartet und kontrolliert werden. Alle Fahrzeuge müssen außen eine gut sichtbare und noch gültige Gas-Prüfplakette haben.
Fahrzeuge ohne gültigen Gas-TÜV, beispielsweise fürs Dauercamping, dürfen nur dann auf dem Campingplatz stehen, wenn die Gasanlage von einem qualifizierten Installateur dauerhaft außer Betrieb genommen wurde durch Abklemmen. Der Nachweis im Gas-Prüfheft muss auf Verlangen vorgezeigt werden.